Umsatzsteuer-Rückerstattung für Hausanschlüsse der Jahre 2000 bis 2009
Private Haushaltskunden erhalten einen Teil des Umsatzsteuerbetrages zurück.
Gegen die Verfügung des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2000, dass Arbeiten an Wasserhausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist, war erfolgreich geklagt worden.
Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) besteht für private Kunden, die seit dem 11. August 2000 einen Wasserhausanschluss von der E.ON Westfalen Weser AG erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuerbetrages zurück zu erhalten.
Entsprechende Rechnungen können seitens der Wasserversorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis rückwirkend korrigiert werden sofern die notwendigen Angaben für die Rechnungsberichtigungen vorliegen.
Mit Hilfe eines Formulars, welches unten auf dieser Seite zum Download bereitsteht, können Sie die Erstattung der zuviel geleisteten Umsatzsteuer bei der Stadtwerke Lage GmbH beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Erstattungsantrag nur für Wasserhausanschlüsse möglich ist,
die seit August 2000 hergestellt wurden, und
- die mit vollen Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 19% abgerechnet wurden
und
- die nicht für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 UStG erfolgten
und
- die direkt an die Stadtwerke Lage GmbH gezahlt wurden
(Wichtig: durch einen Bauträger an Sie abgerechnete Wasserhausanschlüsse sind von einer Abwicklung durch die Stadtwerke Lage GmbH ausgeschlossen).
Bitte drucken Sie das Formular rechts aus und senden dieses ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Kopie der Rechnung an die vorgegebene Adresse. Ein vollständig ausgefülltes Dokument hilft uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und einen Differenzbetrag zu ermitteln.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.