Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - Härtebereiche für Trinkwasser
Nach dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz werden
nur noch die Härtebereiche weich, mittel und hart unterschieden. Wir
informieren Sie über die aktuelle Wasserhärte, denn richtiges Dosieren
ist aktiver Gewässerschutz.
Der
Deutsche Bundestag hat mit Wirkung vom 5. März 2007 die Neufassung des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel
(Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.
Die
neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht. Die EG-Verordnung
verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von
Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.
Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH)
Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspr. mehr als 14 °dH)
| Wasserwerk | Versorgungsbereich | Grad deutscher Härte (dH) | Stoffmenge-Konzentration mmol/l | Härtebereich |
|---|---|---|---|---|
| Lückhausen | Kernstadt Lage Hardissen Ehrentrup |
28,0 | 5,0 | 3 |
| Iggenhausen | Waddenhausen Hagen Ohrsen Pottenhausen |
20,0 | 3,7 | 3 |
| Heiden | Heiden Heßloh Hedderhagen |
19,0 | 3,4 | 3 |
| Ehrentrup | Billinghausen Müssen Wissentrup Kachtenhausen |
21,0 | 3,8 | 3 |
| Hörste | Hörste Stapelage |
24,0 | 4,3 | 3 |
Eventuelle Schwankungen der Werte in der Kernstadt ergeben sich aus den unterschiedlichen Fördergebieten, aus welchen zu verschiedenen Zeiten nach Bedarf gefördert werden muss.
Auskunft kann bei Angabe der Wohnadresse bei der Stadtwerke Lage GmbH eingeholt werden.