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Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - Härtebereiche für Trinkwasser

Nach dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz werden nur noch die Härtebereiche weich, mittel und hart unterschieden. Wir informieren Sie über die aktuelle Wasserhärte, denn richtiges Dosieren ist aktiver Gewässerschutz.

Der Deutsche Bundestag hat mit Wirkung vom 5. März 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht. Die EG-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH)

Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspr. mehr als 14 °dH)

Wasserwerk Versorgungsbereich Grad deutscher Härte (dH) Stoffmenge-Konzentration mmol/l Härtebereich
Lückhausen Kernstadt Lage
Hardissen
Ehrentrup
28,0 5,0 3
Iggenhausen Waddenhausen
Hagen
Ohrsen
Pottenhausen
20,0 3,7 3
Heiden Heiden
Heßloh
Hedderhagen
19,0 3,4 3
Ehrentrup Billinghausen
Müssen
Wissentrup
Kachtenhausen
21,0 3,8 3
Hörste Hörste
Stapelage
24,0 4,3 3

Eventuelle Schwankungen der Werte in der Kernstadt ergeben sich aus den unterschiedlichen Fördergebieten, aus welchen zu verschiedenen Zeiten nach Bedarf gefördert werden muss.

Auskunft kann bei Angabe der Wohnadresse bei der Stadtwerke Lage GmbH eingeholt werden.