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Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach § 21b EnWG

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Das unten verlinkten Dokument regelt die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG sicherzustellen sind.

Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen

Das unten verlinkten Dokument regelt die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG sicherzustellen sind.

Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten. Die maßgeblichen Regelwerke sind in dem verlinkten Dokument für das Gasnetz dokumentiert.