Tarife
1. Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas ab dem 01.10.2011
Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung nach §36 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. § 3 Ziff. 22, § 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz / EnWg vom 13.07.2005.
1.1 Grundversorgung
Die Stadtwerke Lage GmbH stellt Erdgas mit den "Allgemeinen Tarifen" für die Grundversorgung zur Verfügung.
1.2 Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Lage GmbH stellt Erdgas für die Ersatzversorgung von Kunden zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung zur Verfügung.
1.1 Kleinstverbrauchertarif
| für Haushalt und Gewerbe Gasverbrauch 1 - 2.741 kWh/Jahr |
netto | brutto |
|---|---|---|
| Arbeitspreis ct/kWh | 7,15 | 8,51 |
| Grundpreis EUR/Monat für Zähler bis G 6 |
2,56 | 3,05 |
| Grundpreis EUR/Monat für Zähler bis G 10 |
4,09 | 4,87 |
1.2 Grundpreistarif
| für Haushalt und Gewerbe Gasverbrauch 2.742 . 6.806 kWh/Jahr |
netto | brutto |
|---|---|---|
| Arbeitspreis ct/kWh | 5,58 | 6,64 |
| Grundpreis EUR/Monat für Zähler bis G 6 |
6,14 | 7,31 |
| Grundpreis EUR/Monat für Zähler bis G 10 |
7,67 | 9,13 |
1.3 Heizgastarif I
| für Haushalt und Gewerbe Gasverbrauch 6.807 - 19.445 kWh/Jahr |
netto | brutto |
|---|---|---|
| Arbeitspreis ct/kWh | 5,04 | 6,00 |
| Grundpreis EUR/Monat für Zähler bis G 6 |
9,20 | 10,95 |
| Grundpreis EUR/Monat für Zähler bis G 10 |
10,74 | 12,78 |
1.4 Heizgastarif II
| für Haushalt und Gewerbe Gasverbrauch 19.446 - 47.265 kWh/Jahr |
netto | brutto |
|---|---|---|
| Arbeitspreis ct/kWh | 4,85 | 5,77 |
| Grundpreis EUR/Monat | 12,27 | 14,60 |
2. Sondervetragsbedingungen Erdgas
In Abhängigkeit von Mindestabnahmemengen erfolgt die Belieferung über Sonderverträge.
2.1 Sondervertragsbedingungen
| für Haushalt und Gewerbe Gasverbrauch 47.266 - 68.081 kWh/Jahr |
netto | brutto |
|---|---|---|
| * Ein Grundpreis wird nicht berechnet. | ||
| Arbeitspreis ct/kWh | 4,85 | 5,77 |
| Grundpreis EUR/Monat für Zähler bis G 6 |
12,27 | 14,60 |
| Gasverbrauch über 68.081 kWh/Jahr * | 5,07 | 6,03 |
3. Erläuterungen
3.1
Die Stadtwerke Lage GmbH stellt das Erdgas aus ihrem Versorgungsnetz zur
Verfügung. Für die Gasbeschaffenheit gelten die Bestimmungen des
jeweils gültigen Arbeitsblattes G 260/1 des DVGW-Regelwerkes Gruppe L
(Erdgas).
Der Erdgasverbrauch wird über Volumenmessung in Kubikmeter (m³) im
Betriebszustand mittels geeichter Gaszähler festgestellt. Der
Energieinhalt der gelieferten Gasmenge in Kilowattstunden (kWh) wird aus
dem gemessenen Volumen und dem Abrechnungs-brennwert ermittelt
(Thermische Gasabrechnung).
Der Umrechnungsfaktor wird gebildet aus den mittleren Brennwerten eines
Abrechnungszeitraums unter Berücksichtigung von Gasdruck, Gastemperatur
und Luftdruck. Allen Messeinrichtungen und -verfahren liegt das
Arbeitsblatt G 685 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
e. V.) zugrunde. Der Verbrauch in m³, der Umrechnungsfaktor und der
Energieinhalt in kWh erscheinen auf der Abrechnung. Der Brennwert des
von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Gases beträgt im
Normzustand ca. 10 kWh/m³ (Ho,n) mit einem Ruhedruck von ca. 22 mbar und
einer Gastemperatur von 15° Celsius, sowie einem Luftdruck von 1003,6
mbar.
3.2
Die Anwendung der Allgemeinen Tarife richtet sich nach dem tatsächlichen
Verbrauch. Grundlage der Rechnung sind die angezeigten Verbrauchsmengen
der Messeinrichtungen. Diese werden in Zeitabständen abgelesen, deren
Festsetzung sich die Stadtwerke vorbehalten. In der Regel werden die
angezeigten Verbrauchsmengen in Abständen von 1 Jahr festgestellt.
3.3
Beim Einsatz von Gas zur Deckung eines Spitzenwärmebedarfs wird ein angemessener Zuschlag zum Grundpreis berechnet.
3.4
Zwischenzeitlich werden monatlich Teilbeträge des voraussichtlichen
Gesamtbetrages der Jahresverbrauchsrechnung erhoben. Die Höhe der
Teilzahlungen wird zunächst aufgrund des vorjährigen Verbrauches und
aller sonst dafür maßgeblichen Umstände fest-gesetzt. Sie können auf
begründeten Antrag des Kunden bzw. durch Kontrollablesung der Stadtwerke
jederzeit geändert werden. Bei An- und Abmeldungen innerhalb eines
Abrechnungszeitraumes wird der Jahresgrundpreis anteilig nach Tagen
berechnet. Die Stadtwerke haben auch das Recht, Vorauszahlungen zu
erheben.
3.5
Die Stadtwerke erteilen nach Ablauf des Verbrauchsjahres mit der
Jahresendrechnung Abrechnung über den Jahresverbrauch unter
Berücksichtigung der geleisteten Teilbetragszahlungen. Zuviel bzw.
zuwenig gezahlte Beträge werden verrechnet, ausgezahlt oder
nachgefordert. Die Stadtwerke sind jedoch berechtigt, in kürzeren
Zeitabständen Rechnung zu legen, z. B. wenn der Kunde nicht genügend
Gewähr für eine Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen bietet oder
Besonderheiten im Abnahmeverhältnis vorliegen. Bei Beendigung des
Versorgungsverhältnisses erfolgt die Abrechnung sofort.
3.6
Die Zahlungen sind durch Einzugsermächtigung oder Überweisung von den
Girokonten bei sämtlichen Banken, Sparkassen oder Postgiroämtern
gebührenfrei zu entrichten.
3.7
Für jede Anmahnung fälliger Rechnungs- bzw. Abschlagsbeträge sind vom
Kunden Mahnkosten in Höhe von 0,1 Stundenverrech-nungssätzen, für
darüber hinaus notwendige Inkassobemühungen des Außendienstes Mahnkosten
in Höhe von 0,6 Stundenverrech-nungssätzen zu zahlen.
3.8
Vor der Wiederaufnahme der unterbrochenen Versorgung sind an die
Stadtwerke die hierdurch entstehenden Kosten, mindestens jedoch für eine
Handwerkerstunde, sowie alle übrigen Forderungen zu bezahlen.
3.9
Bei Änderung der Grundpreise oder der Arbeitspreise oder der
Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes können die Stadtwerke
die Grundgebühren und den Gasverbrauch zeitanteilig abrechnen.
4. Gültigkeit
Die vorliegende Ausgabe mit den "Allgemeinen Tarifen" tritt ab 1. Oktober 2011 in Kraft.
STADTWERKE LAGE GMBH