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Tarife

1. Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas ab dem 01.10.2011

Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung nach §36 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. § 3 Ziff. 22, § 38 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz / EnWg vom 13.07.2005.

1.1 Grundversorgung

Die Stadtwerke Lage GmbH stellt Erdgas mit den "Allgemeinen Tarifen" für die Grundversorgung zur Verfügung.

1.2 Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Lage GmbH stellt Erdgas für die Ersatzversorgung von Kunden zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung zur Verfügung.

1.1 Kleinstverbrauchertarif

für Haushalt und Gewerbe
Gasverbrauch 1 - 2.741 kWh/Jahr
netto brutto
Arbeitspreis ct/kWh 7,15 8,51
Grundpreis EUR/Monat
für Zähler bis G 6
2,56 3,05
Grundpreis EUR/Monat
für Zähler bis G 10
4,09 4,87

1.2 Grundpreistarif

für Haushalt und Gewerbe
Gasverbrauch 2.742 . 6.806 kWh/Jahr
netto brutto
Arbeitspreis ct/kWh 5,58 6,64
Grundpreis EUR/Monat
für Zähler bis G 6
6,14 7,31
Grundpreis EUR/Monat
für Zähler bis G 10
7,67 9,13

1.3 Heizgastarif I

für Haushalt und Gewerbe
Gasverbrauch 6.807 - 19.445 kWh/Jahr
netto brutto
Arbeitspreis ct/kWh 5,04 6,00
Grundpreis EUR/Monat
für Zähler bis G 6
9,20 10,95
Grundpreis EUR/Monat
für Zähler bis G 10
10,74 12,78

1.4 Heizgastarif II

für Haushalt und Gewerbe
Gasverbrauch 19.446 - 47.265 kWh/Jahr
netto brutto
Arbeitspreis ct/kWh 4,85 5,77
Grundpreis EUR/Monat 12,27 14,60

2. Sondervetragsbedingungen Erdgas

In Abhängigkeit von Mindestabnahmemengen erfolgt die Belieferung über Sonderverträge.

2.1 Sondervertragsbedingungen

für Haushalt und Gewerbe
Gasverbrauch 47.266 - 68.081 kWh/Jahr
netto brutto
* Ein Grundpreis wird nicht berechnet.    
Arbeitspreis ct/kWh 4,85 5,77
Grundpreis EUR/Monat
für Zähler bis G 6
12,27 14,60
Gasverbrauch über 68.081 kWh/Jahr * 5,07 6,03

3. Erläuterungen

3.1
Die Stadtwerke Lage GmbH stellt das Erdgas aus ihrem Versorgungsnetz zur Verfügung. Für die Gasbeschaffenheit gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Arbeitsblattes G 260/1 des DVGW-Regelwerkes Gruppe L (Erdgas).

Der Erdgasverbrauch wird über Volumenmessung in Kubikmeter (m³) im Betriebszustand mittels geeichter Gaszähler festgestellt. Der Energieinhalt der gelieferten Gasmenge in Kilowattstunden (kWh) wird aus dem gemessenen Volumen und dem Abrechnungs-brennwert ermittelt (Thermische Gasabrechnung).

Der Umrechnungsfaktor wird gebildet aus den mittleren Brennwerten eines Abrechnungszeitraums unter Berücksichtigung von Gasdruck, Gastemperatur und Luftdruck. Allen Messeinrichtungen und -verfahren liegt das Arbeitsblatt G 685 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) zugrunde. Der Verbrauch in m³, der Umrechnungsfaktor und der Energieinhalt in kWh erscheinen auf der Abrechnung. Der Brennwert des von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Gases beträgt im Normzustand ca. 10 kWh/m³ (Ho,n) mit einem Ruhedruck von ca. 22 mbar und einer Gastemperatur von 15° Celsius, sowie einem Luftdruck von 1003,6 mbar.

3.2
Die Anwendung der Allgemeinen Tarife richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch. Grundlage der Rechnung sind die angezeigten Verbrauchsmengen der Messeinrichtungen. Diese werden in Zeitabständen abgelesen, deren Festsetzung sich die Stadtwerke vorbehalten. In der Regel werden die angezeigten Verbrauchsmengen in Abständen von 1 Jahr festgestellt.

3.3
Beim Einsatz von Gas zur Deckung eines Spitzenwärmebedarfs wird ein angemessener Zuschlag zum Grundpreis berechnet.

3.4
Zwischenzeitlich werden monatlich Teilbeträge des voraussichtlichen Gesamtbetrages der Jahresverbrauchsrechnung erhoben. Die Höhe der Teilzahlungen wird zunächst aufgrund des vorjährigen Verbrauches und aller sonst dafür maßgeblichen Umstände fest-gesetzt. Sie können auf begründeten Antrag des Kunden bzw. durch Kontrollablesung der Stadtwerke jederzeit geändert werden. Bei An- und Abmeldungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird der Jahresgrundpreis anteilig nach Tagen berechnet. Die Stadtwerke haben auch das Recht, Vorauszahlungen zu erheben.

3.5
Die Stadtwerke erteilen nach Ablauf des Verbrauchsjahres mit der Jahresendrechnung Abrechnung über den Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der geleisteten Teilbetragszahlungen. Zuviel bzw. zuwenig gezahlte Beträge werden verrechnet, ausgezahlt oder nachgefordert. Die Stadtwerke sind jedoch berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen, z. B. wenn der Kunde nicht genügend Gewähr für eine Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen bietet oder Besonderheiten im Abnahmeverhältnis vorliegen. Bei Beendigung des Versorgungsverhältnisses erfolgt die Abrechnung sofort.

3.6
Die Zahlungen sind durch Einzugsermächtigung oder Überweisung von den Girokonten bei sämtlichen Banken, Sparkassen oder Postgiroämtern gebührenfrei zu entrichten.

3.7
Für jede Anmahnung fälliger Rechnungs- bzw. Abschlagsbeträge sind vom Kunden Mahnkosten in Höhe von 0,1 Stundenverrech-nungssätzen, für darüber hinaus notwendige Inkassobemühungen des Außendienstes Mahnkosten in Höhe von 0,6 Stundenverrech-nungssätzen zu zahlen.

3.8
Vor der Wiederaufnahme der unterbrochenen Versorgung sind an die Stadtwerke die hierdurch entstehenden Kosten, mindestens jedoch für eine Handwerkerstunde, sowie alle übrigen Forderungen zu bezahlen.

3.9
Bei Änderung der Grundpreise oder der Arbeitspreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes können die Stadtwerke die Grundgebühren und den Gasverbrauch zeitanteilig abrechnen.

4. Gültigkeit

Die vorliegende Ausgabe mit den "Allgemeinen Tarifen" tritt ab 1. Oktober 2011 in Kraft.

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