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Netzentgelte

Preisblatt Netznutzung gültig ab 01.01.2012

Ab dem 1. Oktober 2007 erfolgt Zugang zu Gasversorgungsnetzen ausschließlich über die so genannte "Zweivertragsvariante". Der Transportkunde benötigt einen Einspeisevertrag, welcher den Zugang zu dem jeweiligen virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes ermöglicht, sowie einen Ausspeisevertrag, der die Erreichbarkeit des Ausspeisepunktes vom virtuellen Handelspunkt gewährleistet. Im Zweivertragsmodell zahlen Transportkunden lediglich ein Einspeise- sowie ein Ausspeiseentgelt. Das Einspeiseentgelt umfasst den Transport vom Importpunkt bis zum virtuellen Handelspunkt, das Ausspeiseentgelt den gesamten Transport vom virtuellen Handelspunkt bis zum Ausspeisepunkt.

Entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur werden in diesem Preisblatt "netzscharfe" Entgelte (ohne Wälzung) und Gesamtentgelte (Ausspeiseentgelt inkl. Wälzung) ausgewiesen.

1. Lastganggemessene Kunden

Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh oder >500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

1.1 Preistabellen

1.1.1 Preistabellen für Arbeit

Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.

Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Preis inkl.
vorgelagertes
Netz
[Ct/kWh]
1 1 1.500.000 0 0 0,372
2 1.500.001 3.000.000 5.580,00 1.500.000 0,320
3 3.000.001 5.000.000 10.380,00 3.000.000 0,280
4 5.000.001 10.000.000 15.980,00 5.000.000 0,231
5 10.000.001 20.000.000 27.530,00 10.000.000 0,176
6 20.000.001 50.000.000 45.130,00 20.000.000 0,127
7 50.000.001 100.000.000 83.230,00 50.000.000 0,102
8 100.000.001   134.230,00 100.000.000 0,091
Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Anteil Ortsnetz

[Ct/kWh]
1 1 1.500.000 0 0 0,298
2 1.500.001 3.000.000 4.470,00 1.500.000 0,246
3 3.000.001 5.000.000 8.160,00 3.000.000 0,206
4 5.000.001 10.000.000 12.280,00 5.000.000 0,157
5 10.000.001 20.000.000 20.130,00 10.000.000 0,102
6 20.000.001 50.000.000 30.330,00 20.000.000 0,053
7 50.000.001 100.000.000 46.230,00 50.000.000 0,028
8 100.000.001   60.230,00 100.000.000 0,017

1.1.2 Preistabellen für Leistung (Jahresleistungspreis)

Die dargestellten Preise sind Bereichspreise. Ein Anwendungsbeispiel ist unter Ziffer 1.2 enthalten.

Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Preis inkl.
vorgelagertes
Netz
[EUR/kW]
1 1 801 0 0 14,99
2 802 1.451 12.006,99 801 13,11
3 1.452 2.248 20.528,49 1.451 11,70
4 2.249 4.072 29.853,39 2.248 9,97
5 4.073 7.376 48.038,67 4.072 7,89
6 7.377 16.176 74.107,23 7.376 5,88
7 16.177 29.298 125.851,23 16.176 4,74
8 29.299   188.049,51 29.298 4,28
Bereich Untergrenze


[kWh/a]
Obergrenze


[kWh/a]
informativ:
Sockelbetrag

[EUR]
informativ:
durch Sockel abgegolten
[kWh]
Anteil
Ortsnetz

[EUR/kW]
1 1 801 0,00 0 11,35
2 802 1.451 9.091,35 801 9,47
3 1.452 2.248 15.246,85 1.451 8,06
4 2.249 4.072 21.670,67 2.248 6,33
5 4.073 7.376 33.216,59 4.072 4,25
6 7.377 16.176 47.258,59 7.376 2,24
7 16.177 29.298 66.970,59 16.176 1,10
8 29.299   81.404,79 29.298 0,64

1.2 Anwendungsbeispiel (inkl. vorgelagertes Netz)

1.2.1 Annahmen

Netzkunde n: Wn = 18.000.000 kWh/a; Pn = 4.000 kW/a

1.2.2 Preistabelle für Arbeit

Bereich In Bereich fallende
Jahresarbeit [kWh/a]
Bereichsarbeitspreis
[Ct/kWh]
Bereichsentgelt
[€/a]
1 1.500.000 0,372 5.580,00
2 1.500.000 0,320 4.800,00
3 2.000.000 0,280 5.600,00
4 5.000.000 0,231 11.550,00
Sockel (zur Info) 10.000.000   27.530,00
5 8.000.000 0,176 14.080,00
Summe 18.000.000   41.610,00

Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Bereichsarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zumNetznutzungsentgelt Arbeit aufaddiert. Der Sockel stellt dabei dieZwischensumme der vollständig durchlaufenen (vorangegangenen) Bereiche dar.

1.2.3 Preistabelle für Leistung

Bereich In Bereich fallende
Leistung [kW]
Bereichsleistungspreis
[EUR/kW]
Bereichsentgelt
[€/a]
1 801 14,99 12.006,99
2 650 13,11 8.521,50
3 797 11,70 9.324,90
Sockel (zur Info) 2.248   29.853,39
4 1.752 9,97 17.467,44
Summe 4.000   47.320,83

Erläuterung: Die in den Bereich 1 fallende Leistung wird mit dem Bereichsleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Bereichsentgelte werden abschließend zum Netznutzungsentgelt Leistung aufaddiert. Der Sockel stellt die Zwischensumme der vollständig durchlaufenen (vorangegangenen) Bereiche dar.

1.3 Mess- und Abrechnungsentgelte

Zählergruppe Messstellenbetrieb
EUR/a
Messung
EUR/a
Abrechnung
EUR/a
G 2,5 - G 6 298,20 262,56 129,48
G 10 - G 25 311,28 262,56 129,48
G 40 - G 100 323,88 262,56 129,48
> G 100 512,04 262,56 129,48

1.4 Konzessionsabgaben

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

Konzessionsabgabensätze für Tarifkunden Erdgas gemäß Konzessionsabgabenverordnung

    Ct/kWh
ausschließlich Kochen und Warmwasser bis 25.000 Einwohner 0,51
  bis 100.000 Einwohner 0,61
  bis 500.000 Einwohner 0,77
sonstige Erdgaslieferungen bis 25.000 Einwohner 0,22
  bis 100.000 Einwohner 0,27
  bis 500.000 Einwohner 0,33
Sondervertragskunden*   0,03

* Der Konzessionsabgabensatz für Sondervertragskunden gemäß Konzessionsabgabenverordnung beträgt 0,03 ct/kWh.

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.

2. Nicht lastganggemessene Kunden

Nach § 29 GasNZV sind hier Kunden mit einem Jahresverbrauch <= 1.500.000 kWh und <= 500 kW einzuordnen. Die Zuordnung erfolgt zu Beginn einer Abrechnungsperiode.

2.1 Preistabelle

Stufe Untergrenze


kWh/a
Obergrenze


kWh/a
Arbeitspreis
Ortsnetz

[Ct/kWh]
Arbeitspreis
inkl.vorgel.
Netz
[Ct/kWh]
Grundpreis
Ortsnetz

[EUR/a]
Grundpreis
inkl.vorgel.

Netz [EUR/a]
1 1 4.000 1,462 1,730 3,48 3,48
2 4.001 50.000 1,040 1,308 20,28 20,28
3 50.001 300.000 0,980 1,248 50,64 50,64
4 300.001 1.000.000 0,912 1,180 252,60 252,60
5 1.000.001 1.500.000 0,827 1,095 1.104,24 1.104,24

Erläuterung: Die Einstufung in den entsprechenden Bereich erfolgt auf Basis des Erdgasverbrauchs. Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch >1.500.000 kWh ohne Lastgangmessung werden nach Stufe 5 abgerechnet.

2.2 Anwendungsbeispiel inkl. vorgelagertes Netz

2.2.1 Annahme

Netzkunde n: Arbeit = 26.500 kWh/a

2.2.2 Arbeitspreis

26.500 kWh × 1,308 Ct/kWh = 346,62 EUR/a

2.2.3 Grundpreis

= 20,28 €/a

2.3 Messung und Abrechnung

Mess- und Abrechnungsentgelte

Zählergruppe Messstellenbetrieb
EUR/a
Messung
EUR/a
Abrechnung
EUR/a
G 2,5 - G 6 10,20 5,79 10,15
G 10 - G 25 23,28 5,79 10,15
G 40 - G 100 89,64 5,79 10,15
> G 100 139,44 5,79 10,15

2.4 Konzessionsabgaben

Alle oben genannten Preise sind ohne Konzessionsabgabe dargestellt. Letztere wird an die Städte und Gemeinden in unserem Netzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung

    Ct/kWh
Tarifkunden, ausschließlich Kochen und Warmwasser bis 25.000 Einwohner 0,51
  bis 100.000 Einwohner 0,61
  bis 500.000 Einwohner 0,77
Tarifkunden, sonstige Erdgaslieferungen bis 25.000 Einwohner 0,22
  bis 100.000 Einwohner 0,27
  bis 500.000 Einwohner 0,33
Sondervertragskunden* 0,03

* Der Konzessionsabgabensatz für Sondervertragskunden gemäß Konzessionsabgabenverordnung beträgt 0,03 ct/kWh.

Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise.