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Ihr Weg zu einem neuen Wasser-Hausanschluss

Sie planen einen Neubau und wohnen im Wassernetzgebiet der Stadtwerke Lage?

Hausanschluss

Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen, um schnell und einfach Ihren Wasser-Hausanschluss zu erhalten.

  • Nach Fertigstellung der (genehmigungsfähigen) Bauzeichnungen geben Sie eine Kopie des Lageplans (1:500) und der Kellergeschosszeichnung, bzw. bei Nichtunterkellerung des Grundgeschosses, an die Stadtwerke Lage.
  • Die Stadtwerke Lage machen Ihnen auf Grundlage der Bauzeichnungen ein Kostenangebot über die Erstellung des Wasser-Hausanschlusses.
  • Dieses schriftliche Angebot ist gleichzeitig die Rechnung. Den Auftrag zur Erstellung des Wasser-Hausanschlusses erteilen Sie

- durch Überweisung des auf dem Angebot ausgewiesenen Betrags oder
- durch Kopie des Angebots mit dem Vermerk der Auftragserteilung und Ihrer Unterschrift.

  • Der Wasser-Hausanschluss wird erstellt.
  • Die Stadtwerke Lage installieren die Wasserzählereinrichtung, sobald

- die Sanitäranlage durch den Fachinstallateur montiert ist und
- die Anlage durch einen konzessionierten Handwerker angemeldet wurde.

Hausanschlusskosten

zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB Wasser V).

1. Hausanschluss

1.1
Der Abnehmer erstattet der Stadtwerke Lage GmbH die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses. Hierbei können die Stadtwerke für vergleichbare Hausanschlüsse die durchschnittlichen Kosten je Hausanschluss berechnen.

1.2 Anschlusskosten
Für die Erstellung von Anschlussleitungen werden Anschlusskosten erhoben.

1.2.1
Für neue und kostenerstattungspflichtige vollständig erneuerte Hausanschlussleitungen kommen in Anlehnung an die effektiv entstehenden Selbstkosten folgende Beträge zur Anwendung.

2. Hausanschlusskosten für Wasser

Grundpreis pro Hausanschluss netto brutto
Die MwSt. für Anschlüsse beträgt derzeit 7 %    
DN 32 mm (= 1 ¼Zoll) 861,00 € 921,27 €
zuzüglich der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück pro Meter 34,00 € 36,38 €
DN 40 mm (= 1 ½ Zoll) 897,00 € 959,79 €
zuzüglich der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück pro Meter 36,00 € 38,52 €
DN 40-50 mm (= 2 Zoll) 963,00 € 1030,41 €
zuzüglich der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück pro Meter 38,00 € 40,66 €

Die Länge der Anschlussleitung bemisst sich ab Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperrvorrichtung. Für die Hausanschlussleitung über ein oder mehrere fremde Grundstücke, gilt als Leitungslänge die Strecke von der Grundstücksgrenze an der öffentlichen Straße des oder der fremden Grundstücke bis zur Hauptabsperrvorrichtung des Anschlussnehmers. Angefangene Meter werden voll berechnet.

1.2.2
Für Hausanschlussleitungen über DN 50 mm kommen die tatsächlichen Erstellungskosten im Einzelfall zur Berechnung. Das gleiche gilt bei Anschlussleitungen an ein Leitungsnetz höherer Druckstufen und wenn nach Lage des Einzelfalles erhebliche Sonderkosten entstehen.

1.2.3
Soweit der Anschlussnehmer im Einvernehmen mit den Stadtwerken die Erdarbeiten innerhalb seines Grundstückes selbst ausführt oder ausführen läßt, werden je Meter Länge des von ihm ausgeworfenen und verfüllten Grabens 11,00 € vergütet.

Die Vergütung kann nur einmal beansprucht werden.

2. Messeinrichtung an der Grundstücksgrenze

Die Stadtwerke können verlangen, daß der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen eigenen Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn die Länge der Anschlussleitung auf einem Privatgrundstück länger als 50 Meter wird.

3. Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch die Stadtwerke bzw. durch deren Beauftragten.

4. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gesondert erhoben.

5. Gültigkeit

Die vorliegende Ausgabe der Anlage 3 zur AVB Gas V tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

STADTWERKE LAGE GMBH