Ihr Weg zu einem neuen Wasser-Hausanschluss
Sie planen einen Neubau und wohnen im Wassernetzgebiet der Stadtwerke Lage?
Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen, um schnell und einfach Ihren Wasser-Hausanschluss zu erhalten.
- Nach Fertigstellung der (genehmigungsfähigen) Bauzeichnungen geben Sie eine Kopie des Lageplans (1:500) und der Kellergeschosszeichnung, bzw. bei Nichtunterkellerung des Grundgeschosses, an die Stadtwerke Lage.
- Die Stadtwerke Lage machen Ihnen auf Grundlage der Bauzeichnungen ein Kostenangebot über die Erstellung des Wasser-Hausanschlusses.
- Dieses schriftliche Angebot ist gleichzeitig die Rechnung. Den Auftrag zur Erstellung des Wasser-Hausanschlusses erteilen Sie
- durch Überweisung des auf dem Angebot ausgewiesenen Betrags oder
- durch Kopie des Angebots mit dem Vermerk der Auftragserteilung und Ihrer Unterschrift.
- Der Wasser-Hausanschluss wird erstellt.
- Die Stadtwerke Lage installieren die Wasserzählereinrichtung, sobald
- die Sanitäranlage durch den Fachinstallateur montiert ist und
- die Anlage durch einen konzessionierten Handwerker angemeldet wurde.
Hausanschlusskosten
zu den Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB Wasser V).
1. Hausanschluss
1.1
Der Abnehmer erstattet der Stadtwerke Lage GmbH die Kosten für die
Erstellung des Hausanschlusses. Hierbei können die Stadtwerke für
vergleichbare Hausanschlüsse die durchschnittlichen Kosten je
Hausanschluss berechnen.
1.2 Anschlusskosten
Für die Erstellung von Anschlussleitungen werden Anschlusskosten erhoben.
1.2.1
Für neue und kostenerstattungspflichtige vollständig erneuerte
Hausanschlussleitungen kommen in Anlehnung an die effektiv entstehenden
Selbstkosten folgende Beträge zur Anwendung.
2. Hausanschlusskosten für Wasser
| Grundpreis pro Hausanschluss | netto | brutto |
|---|---|---|
| Die MwSt. für Anschlüsse beträgt derzeit 7 % | ||
| DN 32 mm (= 1 ¼Zoll) | 861,00 € | 921,27 € |
| zuzüglich der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück pro Meter | 34,00 € | 36,38 € |
| DN 40 mm (= 1 ½ Zoll) | 897,00 € | 959,79 € |
| zuzüglich der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück pro Meter | 36,00 € | 38,52 € |
| DN 40-50 mm (= 2 Zoll) | 963,00 € | 1030,41 € |
| zuzüglich der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück pro Meter | 38,00 € | 40,66 € |
Die Länge der Anschlussleitung bemisst sich ab Grundstücksgrenze bis zur
Hauptabsperrvorrichtung. Für die Hausanschlussleitung über ein oder
mehrere fremde Grundstücke, gilt als Leitungslänge die Strecke von der
Grundstücksgrenze an der öffentlichen Straße des oder der fremden
Grundstücke bis zur Hauptabsperrvorrichtung des Anschlussnehmers.
Angefangene Meter werden voll berechnet.
1.2.2
Für Hausanschlussleitungen über DN 50 mm kommen die tatsächlichen
Erstellungskosten im Einzelfall zur Berechnung. Das gleiche gilt bei
Anschlussleitungen an ein Leitungsnetz höherer Druckstufen und wenn nach
Lage des Einzelfalles erhebliche Sonderkosten entstehen.
1.2.3
Soweit der Anschlussnehmer im Einvernehmen mit den Stadtwerken die
Erdarbeiten innerhalb seines Grundstückes selbst ausführt oder ausführen
läßt, werden je Meter Länge des von ihm ausgeworfenen und verfüllten
Grabens 11,00 € vergütet.
Die Vergütung kann nur einmal beansprucht werden.
2. Messeinrichtung an der Grundstücksgrenze
Die Stadtwerke können verlangen, daß der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen eigenen Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn die Länge der Anschlussleitung auf einem Privatgrundstück länger als 50 Meter wird.
3. Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch die Stadtwerke bzw. durch deren Beauftragten.
4. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gesondert erhoben.
5. Gültigkeit
Die vorliegende Ausgabe der Anlage 3 zur AVB Gas V tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
STADTWERKE LAGE GMBH