Grundversorgung
Bestimmung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Lage
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von
Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre
jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für
die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30.
September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach
Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der
Grundversorger zum 01. Juli 2009 ermittelt und der zuständigen Behörde
mitgeteilt. Die Stadtwerke Lage GmbH versorgt die Mehrheit der
Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und ist damit
der Grundversorger für die Kalenderjahre 2010-2012.